Begleites Fahren ab 17
Landesverkehrswacht

Begleitetes Fahren mit 17 wird Dauerrecht

Das Kabinett hat am 4. August 2010 dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar 2011 bundesweit Dauerrecht werden. Im April 2004 wurde das Modell erstmals in Niedersachsen auf Betreiben des damaligen Ministers Walter Hirche und mit Unterstützung der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. eingeführt.
Nun soll aus dem Modell ein gesetzlich verankertes Recht werden.

48. Deutscher Verkehrsgerichtstag (2010) stellt fest

Die seit 2005 gesetzlich geregelte Möglichkeit des Führerscheinerwerbs ab 17 Jahren bei Begleitung durch einen erfahrenen Erwachsenen ("begleitetes Fahren", § 48a FeV) zeigt eine deutliche maßnahmenbedingte Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos sowie eine hohe Akzeptanz bei der angesprochenen Zielgruppe.

Empfehlung:

Dauerhafte gesetzliche Verankerung und Erweiterung des Anwendungsbereichs des begleiteten Fahrens!

 

Verkehrsminister Walter Hirche präsentierte bereits 2007 für Niedersachsen ein überzeugendes Ergebnis

Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" - Niedersachsen als Tempomacher für Deutschland
Hirche: Fahren in Begleitung bringt enormen Gewinn an Sicherheit im Verkehr

Hier können Sie sich die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu den aktuellen Ergebnissen auf Ihren Computer laden.

Der Einsatz hat sich also gelohnt. Nach dem Alleingang Niedersachsens haben wir in Deutschland erste Ergebnisse.

Die Begleitstudie der Universität Gießen, wie auch der ausführliche Abschlussbericht für das Niedersachsen-Modell zeigt es deutlich:

Das Begleitete Fahren ab 17 ist eine überzeugende Lösung für Fahranfänger:

  • Teilnehmer am begleiteten Fahren begehen 22,7% weniger Verkehrsverstösse als Fahranfänger der Kontrollgruppe
  • Teilnehmer am begleiteten Fahren haben 28,5% weniger Unfälle verursacht als Fahranfänger der Kontrollgruppe

Teilnehmer/innen am Begleiteten Fahren ab 17

  • verstoßen signifikant seltener gegen die Verkehrsregeln
  • verursachen signifikant weniger Unfälle
  • profitieren durch die Begleitung umso mehr, je länger die Begleitphase dauert

Begleitetes Fahren reduziert

  • das Anfängerrisiko wie auch das Jugendlichenrisiko