Fragen?
Das kann doch nicht funktionieren!
Weit mehr als 91.000 Teilnehmer plus Begleiter hier in Niedersachsen beweisen das Gegenteil.
Gilt der Führerschein denn auch in anderen Bundesländern?
Selbstverständlich. Es handelt sich hier um einen ganz normalen Führerschein. Dieser gilt in ganz Deutschland, unabhängig davon, ob ein Bundesland an dem Modellversuch teilgenommen hat oder nicht.
Wer soll das kontrollieren?
Das ist wie bei der Alkoholgrenze und der Geschwindigkeitsbeschränkung. Es gibt diese Regelungen, und wir erwarten, dass sich alle daran halten. Für den, der sich nicht daran hält, hat dies auch Konsequenzen. In besonders schweren Fällen führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis, dann muss sogar der Führerschein mit allem drum und dran noch einmal gemacht werden.
Ich bin aber immer noch unsicher...
Keiner wird gezwungen diese Möglichkeit zu nutzen, das Modell ist freiwillig. Dies ist ein Angebot an Fahranfänger, um zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen. Besuchen Sie eine unserer kostenlosen Informationsveranstultungen vor Ort, und erfahren Sie mehr über das begleitete Fahren.
Gibt es eine Sondergenehmigung, die das Fahren auch ohne Begleitung erlaubt?
Eine solche Sondergenehmigung, welche es Jugendlichen unter 18 Jahren erlaubt, z.B. ohne Begleitung mit dem Auto zu einem weiter entfernten Ausbildungsplatz zu fahren, hat nichts mit dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" zu tun.
Bei Fragen zu einer solchen Ausnahmeregelung wenden Sie sich bitte an Ihre Führerscheinstelle. Lesen Sie dazu auch einen Artikel aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, welcher über ein Verwaltungsgerichtsurteil zu einer Sondergenehmigung berichtet.
Ich bin 17 und habe in den USA meinen Führerschein gemacht, dann darf ich doch jetzt auch in Deutschland ohne Begleitung Fahren, oder nicht?
Nein. Austauschschüler, die in als Minderjährige im Ausland einen Führerschein erworben haben, durften bisher nach ihrer Heimkehr sechs Monate lang mit diesem Führerschein in Deutschland Auto fahren. Seit dem 01. Juli 2011 ist diese Regelung ungültig. So lange das Mindestalter von 18 Jahren nicht erreicht ist, darf eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht in Deutschland benutzt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Führereschein in die deutsche Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 umschreiben zu lassen. Je nach Staat, in welchem der Führerschein erworben wurde, ist dabei die erneute theoretische und praktische Prüfung nur teilweise oder überhaupt nicht mehr abzulegen.
Weitere Informationen zur Umschreibung finden Sie beispielsweise im Internetangebot der Region Hannover. Dort finden Sie auch eine Staaten-Liste, aus der ersichtlich wird, welcher Teil der Prüfung möglicherweise erneut bestanden werden muss.
Da einige Fahrerlaubnisbehörden beispielsweise eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangen, ist es ratsam, sich nach den Bedingungen zur Umschreibung im Vorfeld bei seiner am deutschen Wohnort zuständigen Behörde zu erkundigen.
Ich habe noch weitere Fragen...
Kein Problem! Nutzen Sie unser Kontaktformular um Ihre Frage an uns zu stellen.

